Einleitung
So wichtig, wie die Gastronomie für unsere Gesellschaft geworden ist, so wichtig ist auch der passende Versicherungsschutz. Die Ausrichtung eines Gastronomen kann vielseitig und die Wünsche seiner Kunden anspruchsvoll sein. Entsprechend vielschichtig ist somit auch das unternehmerische Risiko. Die Gewerbeversicherung für Gastronomen ist keine Einzelversicherung, sondern die Kombination aus mehreren Versicherungen zur Existenzsicherung, die auf eine gewerbliche oder freiberufliche
Tätigkeit abgestimmt sind.
Spezielle Risiken
Garderobenrisiko
Während eines Aufenthalts im Restaurant wird der Mantel des Gasts aus der Garderobe entwendet. Er verlangt vom Gastwirt die Entschädigung des Mantels. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft die Haftung des Gastwirts und reguliert den Schaden bei gegebener Haftung oder übernimmt die Abwehr der Ansprüche, sofern der Gastwirt nicht für den Schaden haften muss.
Produkthaftpflicht
Trotz Nachfrage bekommt ein Gast ein Gericht serviert, in dem sich Nahrungsmittel befinden, auf die er allergisch reagiert. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft und reguliert die Schadenersatzforderung des Gasts.
Betriebsausfall
Durch einen Wasserrohrbruch wird der Gastraum unter Wasser gesetzt. Bis der Boden und die Wände wieder getrocknet sind, kann der Gastraum nicht genutzt werden. Das beschädigte Mobiliar ist über die Geschäftsinhaltsversicherung gedeckt, die weiterlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn über die Ertragsausfallversicherung.
Tiefkühlware
Durch einen Kurzschluss fällt die Tiefkühltruhe aus und die darin gelagerte Ware verdirbt. Über die Geschäftsinhaltsversicherung kann der Ausfall von Tiefkühlgeräten mitversichert werden.
Betriebsschließung
Ein Mitarbeiter hat eine meldepflichtige Infektion und alle Angestellten werden zur Sicherheit in Quarantäne geschickt. Für die Dauer des Betriebsstillstands übernimmt die Betriebsschließungsversicherung die weiterlaufenden Kosten.
Warentransport
Auf dem Weg von der Großmarkthalle zurück zum Restaurant übersieht der Gastwirt ein vorfahrtberechtigtes Kfz und es kommt zu einem Unfall. Die eingekauften Lebensmittel liegen auf der Straße und sind nicht mehr verwertbar. Der Schaden ist über die Autoinhaltsversicherung gedeckt.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche innerhalb des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Der Leistungsumfang der BHV erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die als Folge daraus entstehenden Vermögens- oder Umweltschäden gegenüber Ansprüchen Dritter. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bis zur Höhe des entstandenen Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es gesondert im Vertrag festgelegte Deckungssummen und Selbstbeteiligungen.
Schadenbeispiel I
Aus Versehen wurde das Ablaufdatum des Tiramisus falsch notiert, wodurch ein verdorbenes Tiramisu serviert wird und ein Gast eine Lebensmittelvergiftung erleidet. Die zuständige Krankenkasse fordert die Heilungskosten vom Gastronomen zurück.
Schadenbeispiel II
Der Serviceangestellte verschüttet Kaffee genau über das Mobiltelefon eines Gasts. Dieses kann nicht mehr repariert werden. Die Betriebshaftpflicht kommt für den Schaden auf.
Geschäftsinhalt
Die Inhaltsversicherung bietet Versicherungsschutz für bewegliche Sachen, also Maschinen, Betriebseinrichtung, Werkzeuge, Waren und Vorräte, das Eigentum des Versicherungsnehmers sowie auf Wunsch Glasbruch. Der Versicherungsschutz umfasst die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und
Hagel. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz um die Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck) erweitert werden. Auch die erweiterte Deckung (Extended Coverage), die zusätzlich z. B. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen sowie böswillige Beschädigungen umfasst, kann eingeschlossen werden. Auch unbenannte Gefahren, also der Einschluss von nicht explizit ausgeschlossenen Risiken, sowie eine Betriebsunterbrechung, die durch ein versichertes Schadenereignis (z. B. Brand) entsteht, können mitversichert werden. Die Ermittlung der richtigen Deckungssumme spielt in der Inhaltsversicherung eine bedeutende Rolle. Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte der Wert der versicherten Sachen (in der Regel der Neuwert) genau ermittelt werden, um eine Unterversicherung und damit Deckungslücken zu vermeiden. Eine automatische Anpassung oder Indexierung der Versicherungssumme kann mit der Wertzuschlagsklausel vereinbart werden.
Schadenbeispiel I
Bei einem Einbruch in das Warenlager wurde Ware gestohlen.
Schadenbeispiel II
Eine überlastete Mehrfachsteckdose fängt Feuer und setzt Teile der Betriebseinrichtung in Brand. Die beschädigte Ware und Einrichtungsgegenstände müssen ersetzt werden.
Schadenbeispiel III
Nach einem Blitzeinschlag versagt das Kühlungssystem
im Betrieb – die Lebensmittel verderben.
Autoinhalt
Die Autoinhaltsversicherung oder auch Werkverkehrsversicherung umschließt alle Güter wie Werkzeuge, Kundengeräte, die zur Reparatur abgeholt oder als Neuware ausgeliefert werden, sowie Ersatz- oder Bauteile ab, die im eigenen Fahrzeug befördert werden. Dabei sichert die Deckung Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung der Güter z. B. durch einen Unfall des Kraftfahrzeugs, Feuer, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs inkl. Ladung, Elementarereignisse oder Notbremsung ab. Zusätzlich können auch das Versagen von Kühlaggregaten, die Leckage von Fässern und Tanks sowie die Lagerung von Material und Werkzeug auf Baustellen (z. B. in verschlossenen Bauwagen oder Baucontainern) mitversichert werden. Im Schadenfall ist eine Autoinhaltsversicherung notwendig, da eine Vollkaskoversicherung lediglich für den entstandenen Schaden am Fahrzeug aufkommt und Schäden beim Transport durch Fahrzeuge in der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.
Schadenbeispiel I
Frisch gekaufte Filetstreifen werden auf dem Parkplatz aus dem Auto gestohlen.
Schadenbeispiel II
Durch einen Unfall landen die Lebensmittel auf der Straße und sind somit nicht mehr verwendbar.
Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine Ergänzung zur Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallversicherung. Versichert ist die Betriebsschließung aufgrund einer behördlichen Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ich direkt gegen den Betrieb oder einen oder mehrere Mitarbeiter des Betriebs richtet. Eine Allgemeinverfügung gegen alle Betriebe bestimmter Branchen ist nicht versicherbar. Als versichert gelten im Regelfall sowohl Voll- alsauch Teilschließungen sowie Tätigkeitsverbote, die gegen einen oder mehrere Mitarbeiter aufgrund der meldepflichtigen Krankheit ausgesprochen werden. Zusätzlich zu den Kosten des Betriebsausfalls ist auch die eventuell zu vernichtende Ware mitversichert. Im Regelfall ist die Betriebsschließungsversicherung als Zusatzbaustein zur Geschäftsinhaltsversicherung abzuschließen. Im Einzelfall kann auch ein Stand Produkt angeboten werden.
Schadenbeispiel I
Ein Gast des Restaurants hat eine Salmonellenvergiftung und gibt an, in den letzten Tagen in dem Restaurant gegessen zu haben. Die Gesundheitsbehörde schließt den Betrieb, um die Hygienezustände zu überprüfen.
Schadenbeispiel II
Ein Mitarbeiter hat eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Die Gesundheitsbehörde schließt den Betrieb vorübergehend, damit alle Räumlichkeiten gereinigt und desinfiziert werden können. Die Lebensmittel in dem Betrieb müssen vernichtet werden.
Cyberversicherung
Viele Unternehmensprozesse sind automatisiert oder haben Schnittstellen zur digitalen Welt. Cyberisiken wie Hackerangriffe, IT-Ausfälle oder weitere Cyberkriminalität sind ein ernst zu nehmendes Risiko. Denn die Höhe des tatsächlichen Schadens, wie entgangener Gewinn oder eine geschädigte Reputation, zeigt sich oft erst einige Zeit später. Die Cyberversicherung leistet für Schäden im Zusammenhang mit Hackerangriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität.
Das Leistungsspektrum variiert dabei von präventiven Maßnahmen bis hin zum aktiven Krisenmanagement während einer Betriebsunterbrechung. Die Cyberversicherung federt umfassend Cybereigenschäden, Cyberfremdschäden und eine Betriebsunterbrechung aufgrund von Cyberschäden ab. Häufig wird sie auch Cyber- Risk-Versicherung genannt.
DoS-Attacke:
Als Denial-of-Service-Attacke bezeichnet man die Nichtverfügbarkeit einer Internetseite durch massive Überlastung, vergleichbar mit einem viel zu vollen Ladengeschäft.
Schadenbeispiel I
Die Kreditkartendaten mehrerer Kunden gelangen durch einen Cyberangriff in fremde Hände.
Ransomware:
Ist ein in der Regel per E-Mail verschicktes Schadprogramm, das den Computer sperrt oder Daten verschlüsselt. Per Lösegeldforderung wird Entsperrung/Entschlüsselung angeboten.
Schadenbeispiel II
Ein Schadprogramm im Anhang einer E-Mail dringt in die IT-Systeme des Restaurants ein und löscht Dateien in der Buchhaltung.
Phishing:
Bezeichnet den E-Mail-Versand unter falscher Flagge, um Benutzer- und Zugangsdaten abzugreifen.
Schadenbeispiel III
Kundendaten wurden abgegriffen und online zum Verkauf angeboten. Ein betroffener Kunde fordert Schadenersatz beim Restaurantbetreiber.