Einleitung
So wichtig, wie die Landwirtschaft für unser Gesellschaft war und ist, so wichtig ist auch der passende Versicherungsschutz. Die Ausrichtung eines Landwirts kann vielseitig und die Wünsche seiner Kunden anspruchsvoll sein. Entsprechend vielschichtig ist somit auch sein unternehmerisches Risiko. Die Gewerbeversicherung für Landwirte ist keine Einzelversicherung, sondern die Kombination aus mehreren Versicherungen zur Existenzsicherung, die auf eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit abgestimmt sind.
Spezielle Risiken
Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- und Bildrechten
Ein Produktfoto des Herstellers verwendet?
Selbstverständlich! Der Anwalt des Herstellers fordert Schadenersatz, doch die Vermögensschadenhaftpflicht prüft den Anspruch und leistet.
Produkthaftpflicht
Das gelieferte Lebensmittel ist verunreinigt. Die Produkthaftung in der Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei entstandenen Sach- und Personenschäden, wenn das Produkt fehlerhaft ist.
Assistance-Leistung
Kriminelle haben Kundendaten abgegriffen und blockieren den Ablauf des Online-Handels. Hier zählt jede Minute, um weiteren Schaden zu verhindern. Maßnahmen zur Soforthilfe und ein aktives Krisenmanagement dürfen bei der Cyberversicherung nicht fehlen.
Betriebsausfall
Ein Stillstand des Betriebsablaufs nach einem Hackerangriff kostet nicht nur Geld, sondern schadet auch dem Ruf. Umso wichtiger ist die Erstattung der entstandenen Eigen- und Vermögensschäden.
Warenlager
Im Warenlager ist am Wochenende ein Rohr geplatzt. Teile der Ware sind unbrauchbar geworden und ein Übergangslager muss angemietet werden. Die Kosten sind in der Inhaltsversicherung gedeckt.
Pflichtverletzung
Der Geschäftsführer hat unzureichende Maßnahmen getroffen, um eine Coronainfektion innerhalb des Betriebs zu verhindern, und wird vom Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs für die Kosten der Betriebsschließung belangt. Die D&O-Versicherung schützt den Geschäftsführer vor den Ansprüchen des Eigentümers.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche innerhalb des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Der Leistungsumfang der BHV erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die als Folge daraus entstehenden Vermögens- oder Umweltschäden gegenüber Ansprüchen Dritter. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bis zur Höhe des entstandenen Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es gesondert im Vertrag festgelegte Deckungssummen und Selbstbeteiligungen.
Schadenbeispiel I
Rinder brechen aus einer nicht ordnungsgemäß gesicherten Weide aus und laufen auf eine viel befahrene Straße. Es kommt zu einem schweren Verkehrsunfall mit Personenschäden.
Schadenbeispiel II
Bei Rangierarbeiten stößt der Mähdrescher gegen das Tor des Nachbarn, weil der Fahrer den Vorwärts- mit dem Rückwärtsgang verwechselt.
Geschäftsinhalt
Die Inhaltsversicherung bietet Versicherungsschutz für bewegliche Sachen, also Maschinen, Betriebseinrichtung, Werkzeuge, Waren und Vorräte, das Eigentum des Versicherungsnehmers sowie auf Wunsch Glasbruch. Der Versicherungsschutz umfasst die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz um die Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck) erweitert werden. Auch die erweiterte Deckung (Extended Coverage), die zusätzlich z. B. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen sowie böswillige Beschädigungen umfasst, kann eingeschlossen werden. Zusätzlich können unbenannte Gefahren, also der Einschluss von nicht explizit ausgeschlossenen Risiken, sowie eine Betriebsunterbrechung, die durch ein versichertes Schadenereignis (z. B. Brand) entsteht, mitversichert werden. Die Ermittlung der richtigen Deckungssumme spielt in der Inhaltsversicherung eine bedeutende Rolle. Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte der Wert der versicherten Sachen (in der Regel der Neuwert) genau ermittelt werden, um eine Unterversicherung und damit Deckungslücken zu vermeiden. Eine automatische Anpassung oder Indexierung der Versicherungssumme kann mit der Wertzuschlagsklausel vereinbart werden.
Schadenbeispiel I
Ein Kurzschluss verursacht einen Brand in einer Scheune des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt die entstandenen Kosten am beschädigten Inventar.
Schadenbeispiel II
Ein Wasserschaden setzt die Einrichtung des Betriebs unter Wasser. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Kosten für die Wiederbeschaffung.
Ernteausfall/Waldbrand
Die Ernteausfallversicherung leistet bei Schäden an landwirtschaftlichen Bodenerzeugnissen aufgrund von Witterungsverhältnissen oder Elementargefahren in Höhe der Produktionskosten. Sie lässt sich in Form einer Allgefahrenversicherung oder als Versicherung gegen benannte Gefahren vereinbaren. Zu den typischen benannten
Gefahren zählen Sturm und Hagel, Trockenheit, Nässe, Schädlinge oder Pilzerkrankungen. Die Waldbrandversicherung leistet bei Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Die Leistung entspricht dabei der vereinbarten Versicherungssumme und kann entsprechend dem Bestand nach Teilwert, Vollwert oder pauschal vereinbart werden. Zusätzlich lassen sich Abräumungskosten, Aufforstungsbeihilfe sowie Feuerlöschkosten mitversichern.
Schadenbeispiel I
Hagel zerstört ein ganzes Maisfeld. Die Ernte fällt aus.
Schadenbeispiel II
Durch die Afrikanische Schweinepest verendet der gesamte Schweinebestand.
Firmenrechtsschutz
Die Firmenrechtsschutzversicherung leistet bei juristischen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Dabei sind die entstandenen Prozess-, Verfahrens- und Anwaltskosten abgedeckt.
Auch der Spezialstrafrechtsschutz sollte Bestandteil jeder gewerblichen Rechtsschutzversicherung sein. Dieser beinhaltet besondere Leistungen, die über die Grunddeckung des Strafrechtsschutzes im Firmenrechtsschutz hinausgehen wie z. B. Honorarvereinbarung, Versicherungsschutz auch bei vermutetem Verbrechen, anwaltlicher Beistand auch als Zeuge. Zusätzlich kann ein Firmenvertragsrechtsschutz vereinbart werden. Dieser umfasst strittige Forderungen, also solche, die vom Kunden z. B. wegen mangelhafter Leistung bestritten werden. Der Firmenvertragsrechtsschutz ist in jedem Fall anfragepflichtig.
Schadenbeispiel I
Das Finanzamt erhebt Anklage aufgrund von vermeintlich nicht gezahlten Steuern vor dem Finanzgericht. Der Versicherer übernimmt die Prozesskosten.
Schadenbeispiel II
Ein Mitarbeiter verletzt sich bei einem ArbeitsunfallDie Berufsgenossenschaft ist der Meinung, Schutzvorschriften wären nicht beachtet worden, und fordert Regress. Der Versicherer übernimmt die Prozesskosten.
Schadenbeispiel III
Ein Mitarbeiter klagt gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung. Die Kosten werden geteilt.
Maschinenbruchversicherung
Als Erweiterung des Existenzschutzes von Unternehmen, die im Alltag auf den Einsatz von Maschinen angewiesen sind, bietet die Maschinenbruchversicherung Sicherheit und Liquidität. Denn sie leistet über den Deckungsumfang der Inhaltsversicherung hinaus. Eine Maschinenbruchversicherung deckt alle plötzlichen und unvorhersehbaren Schäden an betrieblich genutzten Maschinen, Geräten und technischen Anlagen ab, die explizit in dem Vertrag genannt sind. Dies können z. B. Schäden aus falscher Bedienung oder Unachtsamkeit, durch Brand, Feuer oder Explosion, Wartungs- und Bedienfehler oder durch Wettereinflüsse sein. Die Maschinenversicherung übernimmt die Kosten der Reparatur, der Ersatzteilbeschaffung oder den Ersatz für beschädigte Maschinen.
Schadenbeispiel I
Über Nacht wird im Innenraum eines abgestellten Mähdreschers durch unbekannte Täter ein Feuer gelegt. Die Maschine brennt komplett aus. Die Versicherung entschädigt den Zeitwert.
Schadenbeispiel II
Über Nacht ist die Hydraulikleitung des Traktors eingefroren. Bei Inbetriebnahme platzt die Leitung. Schnell muss ein Ersatzteil beschafft und verbaut werden. Die Maschinenbruchversicherung leistet.
Umweltschaden & Bodenkasko
Die Bodenkasko- und Umweltschadenhaftpflichtversicherung leistet bei Schäden aus Kontaminationen durch das bestimmungswidrige Eindringen von umweltgefährdenden Stoffen in den Boden auf eigenen oder gemieteten Grundstücken. Der Versicherungsfall kann zum einen eine während des aktiven Vertragsverhältnisses entstandene Bodenkontamination oder eine während des aktiven Vertragsverhältnisses erste erfolgte nachprüfbare Feststellung der
Bodenkontamination sein. Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Begutachtung und die komplette Begleitung der Sanierungsmaßnahme durch Sachverständige, Sicherungsmaßnahmen, den Aushub und den Abtransport des Erdreichs sowie die Wiederauffüllungsmaßnahmen.
Schadenbeispiel I
Weil ein Zapfschlauch platzt, laufen größere Mengen Diesel aus einer Tankstelle aus, gelangen über die Hofentwässerung in ein Gewässer und verursachen ein Fischsterben. Der Fischzuchtbetrieb macht Schadenersatz für die verendeten Fische und die von der Behörde angeordnete Wasser- und Uferreinigung geltend.
Schadenbeispiel II
Ein voller Güllebehälter platzt und etliche Kubikmeter Gülle breiten sich über das Betriebsgrundstück aus. Neben dem Abtragen von Erdreich müssen umfangreiche Reinigungsarbeiten an Bodenbefestigungen und Gebäuden vorgenommen werden. Darüber hinaus muss ein durch die Gülle defekt gewordener fest installierter Futtermischer repariert werden.
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